Standort K – Hessische Staatsdomäne

Der Hof, aus dem die Hessische Staatsdomäne hervorging, hat sich bereits im Jahr 1415 im Eigentum der Grafen von Katzenelnbogen befunden. Diese verliehen den Hof an Johann von Lohrheim.
Es ist für mehrere Generationen nachweisbar, dass der Hof im Besitz der Familie von Lohrheim verbleibt, die ihn jeweils als Lehen von den Grafen von Katzenellbogen (ab 1479 von den Landgrafen von Hessen) erhalten. Dieser Hof kann also nicht die Wildhube gewesen sein, denn für die Wildhube ist für 1446 noch eine anderweitige Verpachtung nachgewiesen.
Der hessische Landgraf Philipp der Großmütige belehnt 1544 Burckhard von Hertingshausen mit dem Hof.

Nachdem Burckhard von Hertingshausen 1570 verstorben war, treten seine Schwiegersöhne Curt (Konrad) von Rodenhausen und Hans Hermann von Buseck genannt Münch an seiner Stelle in die Lehen ein. Später ist nur noch die Familie Von Rodenhausen als Lehnsnehmer nachweisbar, da Hans Hermann von Buseck genannt Münch (+29.05.1594) und seine Frau Anna von Hertingshausen (+13.06.1596) vermutlich keine erbberechtigten Kinder hinterlassen hatten. Auch der Eintrag zum Jahr 1627 auf der abgebildeten Zeittafel entspricht nicht ganz dem aktuellen Stand der Forschungen

Johann Philipp Kleinschmidt erhält 1627 vom Landgraf eine Lehensexpektanz auf den Hof in Dilshofen, also die Anwartschaft auf die Lehensstücke, sobald diese frei werden.
Die erste tatsächliche Belehnung der Familie Kleinschmidt erfolgte wohl erst 1644 nach dem Tod des Jost Wilhelm zu Rodenhausen.

Text: Pächter
Fotos: Geschichtsverein Georgenhausen-Zeilhard
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