Nachdem sich im Februar 2022 Bürger:innen zur Organisation der Feier Zeilhard700 zusammengefunden hatten, war der rechtliche Rahmen, insbesondere wer schließt Verträge ab und wie kann ein Konto eröffnet werden zu klären.
Das Recht unterscheidet zwischen natürlichen und juristischen Personen. Jeder Mensch gilt als „natürliche Person“ und ist Träger von Rechten und Pflichten. Eine juristische Person entsteht im Gegensatz zu einer natürlichen Person durch einen Rechtsakt ( z.B. eingetragene Vereine (e.V.), Stiftungen, die Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) und eingetragene Genossenschaften.
Wie bei allen Personengesellschaften (z.B. Interessengemeinschaft), gilt die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) nicht als eigenständige juristische Person.
Das bedeutet, dass wie bei natürliche Personen auch eine GbR oder Interessengemeinschaft grundsätzlich aus dem Privatvermögen haftet. Dies gilt bei Abschlüssen von Verträgen, Unfällen oder sonstigen schadhaften Ereignissen. Ein Schaden muss beglichen werden und das Risiko wird dabei von den natürlichen Personen getragen. Eine etwaige Versicherung wird prüfen, ob sie den Schadensersatz wg. Fahrlässigkeit auf den Versicherungsnehmer (der der unterschreibt) abwälzt.
Anders sieht dies bei einem Verein aus. Unser Verein hat den Zweck, die Durchführung der Feierlichkeiten zur 700 Jahrfeier des Ortes Zeilhard. Und nur wenn Vereinsmitglieder diesen Zweck missachten würden (also grobfahrlässig handeln würden, Aufsichtsgremien hierbei sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung, die dann das Handeln nicht entlastet dürften), können diese persönlich belangt werden.
Bei den Abschlüssen von Verträgen, Unfällen oder sonstigen schadhaften Ereignissen innerhalb des Zweckes haftet der Verein als juristische Person mit dessen Vermögen.
Gelder auf dem Konto sind Eigentums des Vereins! Gelder auf dem Konto bei einer GbR oder Interessengemeinschaft sind Eigentum der Kontobesitzer.
Wir kommen aus diesen Gründen an der Gründung des Vereins „Zeilhard700“ nicht vorbei.